Neue gesetzliche Regelungen für Personalausweis und Reisepass
Neue gesetzliche Regelungen für Personalausweis und Reisepass
Passfotos nur noch digital? Alles dazu in der Story!

Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" verabschiedet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit von Personalausweisen und Reisepässen zu erhöhen und Manipulationen zu erschweren.

Verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken

Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises. Diese Regelung trat am 2. August 2021 in Kraft und soll die eindeutige Identifizierung des Ausweisinhabers erleichtern sowie Fälschungen vorbeugen.

Digitale Erstellung und Übermittlung von Passfotos

Um Manipulationen wie das sogenannte "Morphing" zu verhindern, dürfen Passfotos seit dem 1. Mai 2025 nur noch digital erstellt und sicher an die Passbehörde übermittelt werden. Alternativ können Lichtbilder direkt vor Ort in der Behörde unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist nicht mehr möglich. 

Anpassung der Geschlechtsangabe im Reisepass

Das Gesetz sieht zudem vor, die Angaben des Geschlechts im Reisepass den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation anzugleichen. Für Personen, die weder männlich noch weiblich sind, wird in der visuell lesbaren Zone des Passes ein "X" eingetragen. Diese Regelung soll mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt unterbinden.

Verkürzte Geltungsdauer von Kinderreisepässen

Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen wurde auf ein Jahr verkürzt. Eine mehrmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bleibt jedoch zulässig. Daneben ist die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes weiterhin möglich. 

Kritik und Diskussionen

Diese gesetzlichen Änderungen wurden kontrovers diskutiert. Datenschützer äußerten Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Speicherung von Fingerabdrücken und der zentralen Speicherung digitaler Passfotos. Sie sehen darin einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Vertreter der Fotowirtschaft kritisierten zudem die Einschränkungen bei der Erstellung von Passfotos, da diese Regelungen ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen könnten.

 

Trotz dieser Kritikpunkte betont die Bundesregierung die Notwendigkeit der Maßnahmen, um die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern.

Quelle (sowie Bildquelle): Hier klicken)  

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